Common
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1.
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Für
von uns angenommene Aufträge gelten generell unsere Verkauf,
Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen, es sei denn Abweichungen
wurden im Angebot oder dem Kostenvoranschlag, auf den sich die
Bestellung bezieht schriftlich angegeben. Abweichende Bestimmungen
des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von
uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. |
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2.
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Für alle von uns
erteilten Aufträge gelten unsere Einkaufsgeschäftsbedingungen
wenn keine Abweichungen von uns schriftlich bestätigt wurden. |
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3.
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Werden einzelne
Punkte der Geschäftsbedingungen durch anderslautende gesetzlichen
Bestimmungen ungültig oder sind sie hier nicht geregelt so gelten
für diese Punkte die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse
und Leistungen der Elektroindustrie. Sind die Punkte auch hier
nicht geklärt oder ungültig treten an ihre Stelle die gesetzlichen
Bestimmungen. Die übrige Punkte werden davon nicht berührt. |
| 4. |
Gerichtsstand ist
Weiden i.d. Opf.
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Agreements
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Ein Vertrag kommt
erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Bei Kleinmengen
wird die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Rechnungsstellung
ersetzt.
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Sales
Conditions
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1.
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Die
Zahlung hat innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30
Tagen rein netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Schecks
und Wechselzahlungen werden nur erfüllungshalber und unter dem
üblichen Vorbehalt entgegengenommen. In jedem Fall bedürfen
sie unserer vorherigen Zustimmung. |
| 2. |
Wird die Zahlungsfrist
nicht eingehalten, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von
5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer eventuell anderslautenden
Bestimmung des Auftraggebers jeweils unsere älteste offene Forderung.
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| 3. |
Die Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Erweiterter
Eigentumsvorbehalt). Fungieren wir als Unterlieferant, so können
wir bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine Abtretung der
Rechte an uns fordern. |
| 4. |
Bei Auftragswerten
über 7.500,00 € werden 30% der Auftragssumme bei Vergabe, 50%
bei Auslieferungsbereitschaft und 20% nach der Inbetriebnahme
verrechnet. Verzögert sich die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden,
werden die letzten 20% 4 Wochen nach Auslieferungsbereitschaft
fällig. |
| 5. |
Kosten nach Aufwand
werden jeweils nach Abschluss einer Teilaufgabe oder im Abstand
von 4 Woche berechnet. |
| 6. |
Die in Angeboten
genannten Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage
und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Lieferzeiten gelten
nur als ca. Werte bei einer Auftragsvergabe innerhalb von 14
Tagen nach Angebotserstellung. Die Lieferzeiten beginnen mit
dem Eingang der Anzahlung bei uns, respektive, sollten bis zu
diesem Zeitpunkt noch nicht alle kaufmännischen oder technischen
Details geklärt sein, ab dem Zeitpunkt der Klärung dieser Punkte.
Preise und Lieferzeiten gelten ab Werk. Technische Änderungen
bleiben uns vorbehalten. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder
ähnliche unvorhersehbare von uns nicht zu vertretende Umstände
entbinden uns von den Lieferfristen. In diesen Fällen ist der
Besteller nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensansprüche
geltend zu machen. |
| 7. |
Auf alle von uns
gelieferten Geräte gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren.
Innerhalb dieser Zeit werden von uns defekte Teile kostenlos
ersetzt. Anfahrts-, Übernachtungs- und Arbeitskosten in Zusammenhang
mit der Reisezeit unterliegen nicht der Garantie. Defekte und
Folgedefekte, die durch äußere Einwirkung oder durch nicht von
uns gelieferten Geräte und Teile entstanden sind, unterliegen
nicht der Garantie. |
| 8. |
Für jede Garantieleistung
setzen wir voraus, dass an der Anlage mindestens der Grundersatzteilsatz
vorrätig ist, um per Telefon mit dem Betriebselektriker Schnellservice
leisten zu können. Im Ausland muss eine ausreichender Ersatzteilsatz
vorhanden sein, insbesondere auch im Interesse des Kunden.
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| 9. |
Verzögert sich die
Abwicklung eines Projektes ohne unser Verschulden um mehr als
3 Monate, so werden auf die im Angebot genannten noch nicht
abgerechneten Beträge für die Verzögerungszeit Zinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank
berechnet. |
| 10. |
Die Prüfung auf
Verletzung von technologischen Patentrechten obliegt dem Kunden.
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| 11. |
Die Anmeldung unserer
Entwicklungen zum Patent, das Kopieren der über uns bezogenen
Software und der Pläne oder deren Weitergabe an Dritte, außer
an den Endverbraucher, sowie der Nachbau unserer Geräte und
das Modifizieren unserer Software ist nur mit unserer schriftlicher
Erlaubnis gestattet. |
| 12. |
Die Planungsunterlagen
und Softwarequellenprogramme gehen, auch bei Bezahlung der Entwicklungskosten
nicht in Besitz des Kunden über. |
| 13. |
Reparaturen, Montagen,
Inbetriebnahmen, Änderungen und Erweiterungen des Auftragsumfangs
werden per Aufwand berechnet. |
| 14. |
Arbeitslöhne an
Sonn- und Feiertagen und zwischen 20.00 und 6.00 Uhr werden
mit 40% Aufschlag auf den Regelstundensatz verrechnet, falls
von Kunden die Arbeit zu dieser Zeit gewünscht wird. |
| 15. |
Die endgültige Anlagendokumentation
wird erst nach Abschluss des Projekts erstellt und danach ausgeliefert.
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Purchase
Conditions
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| 1. |
Die Zahlung erfolgt
durch uns innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von der Ware und
der Rechnung abzüglich 2% Skonto, oder falls vom Lieferanten
gewährt einem höheren Skontobetrag. Zahlungen danach erfolgen
netto. |
| 2. |
Die von uns in der
Bestellung angegebenen Preise und Lieferzeiten sind verbindlich
einzuhalten, andernfalls können wir ein Rücktrittsrecht gelten
machen. |
| 3. |
Die Lieferungen
hat für uns Porto- und Verpackungsfrei ohne Mindermengenzuschläge
zu erfolgen. |
| 4. |
Der Lieferant leistet
für seine Produkte eine Mindestgarantie von 2 Jahren. |
| 5. |
Bei Ware, die nach
den gesetzlichen Bestimmungen kein EU Ursprung hat (Ursprungszeugnis),
muss dies auf der Rechnung vermerkt sein. |
| 6. |
Für alle von uns
beauftragten Leistungen oder Produkte, die dem Urheberrecht
unterliegen oder für die urheberrechtlicher Schutz geltend gemacht
werden kann, insbesondere für textliche und grafische Gestaltung
von Werbemitteln, Prospektmaterial, Katalogen und ähnlichen,
für Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Werbeslogans, Firmenlogos
etc. gilt: Mit der vollständigen Bezahlung der jeweiligen Leistung
geht das uneingeschränkte Nutzungsrecht an uns über, ohne dass
es einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.
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