Terms

Common

1.

Für von uns angenommene Aufträge gelten generell unsere Verkauf, Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen, es sei denn Abweichungen wurden im Angebot oder dem Kostenvoranschlag, auf den sich die Bestellung bezieht schriftlich angegeben. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2.

Für alle von uns erteilten Aufträge gelten unsere Einkaufsgeschäftsbedingungen wenn keine Abweichungen von uns schriftlich bestätigt wurden.

3.

Werden einzelne Punkte der Geschäftsbedingungen durch anderslautende gesetzlichen Bestimmungen ungültig oder sind sie hier nicht geregelt so gelten für diese Punkte die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Sind die Punkte auch hier nicht geklärt oder ungültig treten an ihre Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrige Punkte werden davon nicht berührt.
4. Gerichtsstand ist Weiden i.d. Opf.

Agreements

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Bei Kleinmengen wird die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Rechnungsstellung ersetzt.

Sales Conditions

1.

Die Zahlung hat innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Schecks und Wechselzahlungen werden nur erfüllungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt entgegengenommen. In jedem Fall bedürfen sie unserer vorherigen Zustimmung.
2. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer eventuell anderslautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils unsere älteste offene Forderung.
3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Erweiterter Eigentumsvorbehalt). Fungieren wir als Unterlieferant, so können wir bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine Abtretung der Rechte an uns fordern.
4. Bei Auftragswerten über 7.500,00 € werden 30% der Auftragssumme bei Vergabe, 50% bei Auslieferungsbereitschaft und 20% nach der Inbetriebnahme verrechnet. Verzögert sich die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, werden die letzten 20% 4 Wochen nach Auslieferungsbereitschaft fällig.
5. Kosten nach Aufwand werden jeweils nach Abschluss einer Teilaufgabe oder im Abstand von 4 Woche berechnet.
6. Die in Angeboten genannten Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Lieferzeiten gelten nur als ca. Werte bei einer Auftragsvergabe innerhalb von 14 Tagen nach Angebotserstellung. Die Lieferzeiten beginnen mit dem Eingang der Anzahlung bei uns, respektive, sollten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle kaufmännischen oder technischen Details geklärt sein, ab dem Zeitpunkt der Klärung dieser Punkte. Preise und Lieferzeiten gelten ab Werk. Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche unvorhersehbare von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von den Lieferfristen. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensansprüche geltend zu machen.
7. Auf alle von uns gelieferten Geräte gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren. Innerhalb dieser Zeit werden von uns defekte Teile kostenlos ersetzt. Anfahrts-, Übernachtungs- und Arbeitskosten in Zusammenhang mit der Reisezeit unterliegen nicht der Garantie. Defekte und Folgedefekte, die durch äußere Einwirkung oder durch nicht von uns gelieferten Geräte und Teile entstanden sind, unterliegen nicht der Garantie.
8. Für jede Garantieleistung setzen wir voraus, dass an der Anlage mindestens der Grundersatzteilsatz vorrätig ist, um per Telefon mit dem Betriebselektriker Schnellservice leisten zu können. Im Ausland muss eine ausreichender Ersatzteilsatz vorhanden sein, insbesondere auch im Interesse des Kunden.
9. Verzögert sich die Abwicklung eines Projektes ohne unser Verschulden um mehr als 3 Monate, so werden auf die im Angebot genannten noch nicht abgerechneten Beträge für die Verzögerungszeit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnet.
10. Die Prüfung auf Verletzung von technologischen Patentrechten obliegt dem Kunden.
11. Die Anmeldung unserer Entwicklungen zum Patent, das Kopieren der über uns bezogenen Software und der Pläne oder deren Weitergabe an Dritte, außer an den Endverbraucher, sowie der Nachbau unserer Geräte und das Modifizieren unserer Software ist nur mit unserer schriftlicher Erlaubnis gestattet.
12. Die Planungsunterlagen und Softwarequellenprogramme gehen, auch bei Bezahlung der Entwicklungskosten nicht in Besitz des Kunden über.
13. Reparaturen, Montagen, Inbetriebnahmen, Änderungen und Erweiterungen des Auftragsumfangs werden per Aufwand berechnet.
14. Arbeitslöhne an Sonn- und Feiertagen und zwischen 20.00 und 6.00 Uhr werden mit 40% Aufschlag auf den Regelstundensatz verrechnet, falls von Kunden die Arbeit zu dieser Zeit gewünscht wird.
15. Die endgültige Anlagendokumentation wird erst nach Abschluss des Projekts erstellt und danach ausgeliefert.

Purchase Conditions


1. Die Zahlung erfolgt durch uns innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von der Ware und der Rechnung abzüglich 2% Skonto, oder falls vom Lieferanten gewährt einem höheren Skontobetrag. Zahlungen danach erfolgen netto.
2. Die von uns in der Bestellung angegebenen Preise und Lieferzeiten sind verbindlich einzuhalten, andernfalls können wir ein Rücktrittsrecht gelten machen.
3. Die Lieferungen hat für uns Porto- und Verpackungsfrei ohne Mindermengenzuschläge zu erfolgen.
4. Der Lieferant leistet für seine Produkte eine Mindestgarantie von 2 Jahren.
5. Bei Ware, die nach den gesetzlichen Bestimmungen kein EU Ursprung hat (Ursprungszeugnis), muss dies auf der Rechnung vermerkt sein.
6. Für alle von uns beauftragten Leistungen oder Produkte, die dem Urheberrecht unterliegen oder für die urheberrechtlicher Schutz geltend gemacht werden kann, insbesondere für textliche und grafische Gestaltung von Werbemitteln, Prospektmaterial, Katalogen und ähnlichen, für Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Werbeslogans, Firmenlogos etc. gilt: Mit der vollständigen Bezahlung der jeweiligen Leistung geht das uneingeschränkte Nutzungsrecht an uns über, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.